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Bild zur Nachricht:No-Gos am Lenker
Donnerstag, 3. Januar 2013 14:00 Entdeckt

No-Gos am Lenker

Blickt da überhaupt wer durch?

Sportlich, billig und unkompliziert: Fahrradfahren ist super. Naja, zumindest über den letzten Punkt sollten wir nocheinmal diskutieren. Ein paar Regeln gibt's da nämlich schon. Und Verstoße können richtig teuer werden.

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DYNAMOPFLICHT


Der ein oder andere wird bestimmt schonmal in einem Streitgespräch mit der Polizei verwickelt gewesen sein. Grund: Das Licht am Fahrrad muss mit einem Dynamo und nicht mit Batterie oder Akku laufen. Man selbst ist verzweifelt, sieht sich als Opfer der Exekutive, immerhin ist es doch egal, was für ein Licht man besitzt, Hauptsache, es brennt. Doch die Behörden bleiben strikt: So ist das eben mit der Dynamopflicht. Weil diskutieren eh keinen Sinn macht, schluckt man die Wut kurz runter und drückt den Polizisten schließlich 15 Euro in die Hand. Schließlich will man Verhindern, dass das Rad noch genauer unter die Lupe genommen wird. 

Doch Fahrradfahrer können eventuell aufatmen. Die Dynamopflicht könnte bald nämlich Geschichte sein. Nach immerhin rund 40 Jahren überlegt das Bundesverkehrsministerium, diese abzuschaffen. Grund sei eben der, dass viele Radfahrer nichtsdestotrotz Batterieleuchten benutzen. Da ändert man doch lieber die Gesetze, statt all den Sündern hinterherzulaufen.

Übrigens: Katzenaugen sind ebenfalls Pflicht. Mindestens zwei pro Reifen müssen sich am Fahrrad befinden, damit es als verkehrssicher gilt.

KOPFHÖRER


Besonders zum Auto ist der treue Drahtesel eine tolle Alternative: Kostenlos, sportlich, parkbar und nicht zuletzt umweltfreundlich. Und außerdem noch perfekt, um zur Party zu kommen. Da kann auch die Bahn nicht mehr mithalten, die schon ab zwei Uhr kaum mehr fährt. Einziges Manko am Fahrrad: Es hat selten ein Radio. Egal. Man kann ja immernoch seinen MP3-Player hören. Kopfhörer rein, Lautstärke laut aufdrehen. Läuft. Aber ist das überhaupt legitim? Wir haben da mal für euch nachgefragt. Und zwar bei Gottfried Schlicht von der Polizei München.

Im Prinzip sei das nicht verboten. Solange der Fahrradfahrer heranrauschende Gefahren wie Sirenen, Hupen oder Fahrradklingeln noch mitbekommt, dürfen Kopfhörer benutzt werden. Das ist natürlich nur möglich, wenn die Lautstärke nicht voll aufgedreht ist.

Auch was Maskierungen an Fasching und Halloween angeht, gilt kein striktes Verbot. Solange die Sicht nicht versperrt ist. Wie Schlicht so schön sagt: „Man darf jetzt nicht den großen Harry Potter Hut aufsetzen. Auch wenn ich eine große Perücke aufhab, wo ich nichts seh‘, oder wenn ich einen riesen Kopfhörer mit lauter Musik gibt’s schon Konsequenzen, wenn ein Unfall passiert.“

Das Vorhandensein des Kopfhörers allein ist für Polizisten eine Einladung zur Fahrradkontrolle.
Geahndet werden kann es in der Regel nicht. In der Regel. Denn wenn der Kopfhörer abnormal laut ist, kann trotzdem ein Ordnungsgeld anfallen.

Passiert ein Unfall, ist der Radler dran.
Dann zählt auch die Lautstärke nicht mehr. Sobald ein Kopfhörer im Spiel ist, zahlt die Krankenkasse keinen Cent.

Über alle anderen Dos and Dont's könnt ihr euch hier informieren:

Alkohol auf dem Fahrrad:

Verdammt! Eigentlich wollte man doch nur vernünftig sein und ist deshalb nicht mit dem Auto, sondern mit dem Fahrrad zum Club gefahren und jetzt das! Polizeikontrolle, einmal Pusten und zack: Führerschein weg!!! Dumm gelaufen und noch nicht mal eine Seltenheit. Vielleicht verführt der Gedanke, dass man ja schon weiß wie man nach Hause kommt, unbewusst zu dem berüchtigten „einen Schnaps zuviel“, vielleicht fährt man aber auch einfach immer mit dem Fahrrad zu den falschen Parties.

Fakt ist: zwischen 0,3 und 1,6 Promille muss man, wenn man sich beim Radfahren auffällig verhält, mit 250 € Strafe, einem Monat Fahrverbot und vier Punkten in Flensburg rechnen. Allerdings gilt das nur, wenn nachgewiesen werden kann, dass man aufgrund seines Promillewertes eine wirkliche Gefahr für anderen Verkehrsteilnehmer darstellt. Ganz anders sieht das bei einem Wert von über 1,6 Promille aus. Da wird einem nämlich die "unwiderlegliche Annahme absoluter Fahrunsicherheit" vorgeworfen und das bedeutet: Lappen erstmal weg, eine MPU (medzinisch-psychologisches Untersuchung) mit allem drum und dran, 7 Punkte in Flensburg und natürlich eine saftige Geldstrafe: bis zu 750 €.

Und das gilt nur, wenn man dabei keinen Mist gebaut hat! Sollte man andere Verkehrsteilnehmer noch aktiv behindert haben oder Schlimmeres, droht einem zudem noch eine Gefängnissstrafe. Also merken, wenn man vorhat zu trinken, ist das Rad nicht das beste Verkehrsmittel, für den Heimweg.

Doch Fahrradfahren kann einem nicht nur den Führerschein, sondern auch immer wieder kleine nervende Geldbeträge kosten.


Rote Ampel:
Die wohl größte Strafe (mal abgesehen vom Alkoholfall) gibt's für das Überqueren einer Straße bei einem roten Verkehrslicht. Dafür gibts tatsächlich einen Punkt in Flensburg und bis zu 100 € Bußgeld (sollte dadurch ein Unfall passieren). Die Höhe der Strafe hängt unmittelbar mit der schon verstrichenen Zeit seit dem Umsprung auf Rot zusammen. Wer also gerade beim Rotschalten losfährt, bekommt zwar auch nen Punkt aber „nur“ 25 € Strafe.


Telefonieren:
Mit Handy am Ohr gibt's Strafen von bis zu 25 €.


Falsche Straßenseite:
Solange Verkehrszeichen nichts anderes angeben, muss der Fahrradfahrer immer die Seite des mitläufigen Verkehrs wählen. Kurz gesagt immer auf der Seite fahren, auf der auch die Autos in eure Richtung fahren. Sonst: bis zu 15 €.


Freihändigfahren:
Ist zwar verboten, wird meist nicht geahndet. Möglich sind auch hier bis zu 15 €.


Kaputtes Rad:
Hier läppern sich schnell mal ein paar Euro. Funktionieren sollten auf jeden Fall Licht (vorne und hinten), Reflektoren, Bremsen und die Klingel. Je mehr kaputt ist, desto höher ist die Strafe. Besonders ärgerlich, das Fahrrad muss nach dem Erwischen nach Hause geschoben und in manchen Fällen sogar in reparierter From bei der nächsten Polizeistelle vorgezeigt werden.


Zu schnelles Fahren:
Das gibt es wirklich: zu schnelles Fahren. Wer in einer Fußgänger- oder Verkehrsberuhigtenzone zu heftig in die Pedale, tritt kann mit bis zu 15 € verwarnt werden.


Auf dem Gepäckträger mitfahren:
Verboten. Wer's trotzdem macht und erwischt wird, zahlt 5 € (Fragt mal Elise!).
Bei Unfällen wird es natürlich teurer.



Wobei die Höhe der Strafen je nach vorliegender Verkehrslage variieren kann, also alle Angaben ohne Gewähr!

Jetzt wisst ihr, was ihr euch auf eurem Drahtesel erlauben dürft und was nicht. Übrigens: Auf dem Pferd sind auch nur bis zu 0,5 Promille erlaubt. Alles darüber hinaus wird geahndet. Natürlich gilt das nur für den Reiter. Wie betrunken das Pferd ist, ist egal.

Trotz der vielen No-Gos solltet ihr nicht umsatteln.
Das Fahrrad ist immernoch die beste Alternative zum Auto. Der Muskelkater hört auch irgendwann auf. Versprochen.



Bildquelle: loop_oh

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