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Bild zur Nachricht:Deutsche Blogszene von Abmahnwelle betroffen
Freitag, 5. Oktober 2012 16:00 Entdeckt

Deutsche Blogszene von Abmahnwelle betroffen

Klingt nach einem lukrativen Geschäft:

Man sichert sich einfach die Rechte an bestimmten Bildern, und mahnt dann alle ab, die diese Bilder auf ihren Blogs etc. verwendet haben. Im Moment bricht wieder eine solche Abmahnwelle über die Blogszene herein. Wir haben nachgefragt: Bei einer Kanzlei nach der rechtlichen Lage, und bei Bloggern, nach den Auswirkungen solcher Massen-Abmahnungen. Was auf Blogs, bei Pinterest, Tumblr, Facebook und Twitter erlaubt ist und wovon man lieber die Finger lassen sollte - hier.

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Droht bald gähnende (Bilder-)Leere in unseren Lieblingsblogs?

Im Moment rollt gerade eine neue Abmahnungswelle über deutsche Blogs hinweg. Dabei tut sich vor allem die Kluft zwischen der rechtlichen Ausgangslage und der Funktionsweise des Internets auf: Denn eigentlich freuen sich die meisten Künstler über Features in Blogs - das ist ja immerhin kostenlose Werbung, im besten Fall mit Link auf die eigene Seite. Und auch für die Blogger ist es weitaus einfacher, zu jedem geposteten Bild einfach einen Link zu setzen, ohne vorher den Post mit dem Künstler abklären zu müssen. Das spart Zeit. Und die ist nunmal eine wichtige Währung im Netz. Allerdings könnte das jetzt viele Blogger sehr teuer zu stehen kommen.

 

Die Geschichte beginnt mit Nathan Sawaya, einem Künstler aus New York, der lebensgroße Skultupren aus Lego-Steinen baut. Er selbst freut sich immer sehr über Unterstützung aus der Blogger-Szene und seine Bilder tauchen auch immer wieder auf den unterschiedlichsten Blogs auf.

So auch auf deutschen Seiten, zum Beispiel bei We like That oder bei Crackajack. Vor einigen Tagen bekamen diese Blogger dann Post von einer Anwaltskanzlei, die behauptet, für diese Bilder würden keine Nutzungsrechte vorliegen. Dem Schreiben waren noch eine Unterlassungserklärung und eine Rechnung über rückwirkende Lizenzgebühren in Höhe von 2568 Euro beigefügt (so bei dem Blog We like That, bei anderen Blogs wie beispielsweise Autodino geht es um 19.000 Euro).

Und jetzt kommt das Skurrile an der Sache: Mittlerweile hat sich der Künstler selbst zu Wort gemeldet, auf seiner Homepage steht in einer Stellungnahme:


"I am getting reports out of Germany that there may be a law firm and photo agency claiming to represent photos of my artwork. [...] To be clear, I am not represented by any agencies in Germany. [...] I create art for the sole intent of sharing it with the world, sparking creativity and making people smile. It is upsetting to hear that bloggers and press who are trying to report on and share images of my artwork with others are being targeted by these agencies that do not represent me."

Die betroffenen Blogger hoffen jetzt natürlich, dass die Ansprüche auf die Nachzahlungen fallen gelassen werden. Wir haben bei dem Münchner Rechtsanwalt Dr. Bernhard Knies nachgefragt, wie die rechtliche Grundlage für die (ungefragte) Weiterverbreitung von Bildern ist, worauf man unbedingt achten sollte und vor allem wie man auf solche Abmahnungsschreiben am Besten reagieren sollte:



Nochmal zusammengefasst:
Alle Bilder etc. unterliegen automatisch dem Urheberschutz. Ausnahmen gibt es nur, wenn der/die Urheber/in das ausdrücklich erklärt.

Wer eine der (deutschen) Öffentlichkeit zugängliche Plattform betreibt, muss vor der Verbreitung erst alle Rechte mit den Künstlern bzw. den zuständigen Verantwortlichen abklären.

Auch eine Verfremdung der Bilder entbindet einen nicht von dieser Pflicht, im Gegenteil. Um Bilder bearbeiten zu können, muss man erst recht das Einverständnis des Künstlers haben.

Tappt man doch in die Urheber-Falle, sollte man sich auf jeden Fall juristischen Beistand holen und die geforderten Summen nicht einfach nur bezahlen. Gerade Zahlungsaufforderungen im fünfstelligen Bereich sind nicht immer gesetzlich gerechtfertigt.

Auch eine Unterlassungserklärung sollte man nicht gleich unterschreiben. Bernhard Knies empfiehlt stattdessen lieber eine eigene selbstverfasste Unterlassungserklärung einzureichen, das reicht oft schon aus, um dem Streit die Härte zu nehmen.

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