In Nordrhein-Westfalen soll eine Gesetzesänderung jetzt Abhilfe schaffen.
Zum Ziel gesetzt hat sich die rot-grüne Landesregierung, dass nun derjenige den Makler bezahlt, der ihn auch beauftragt. Das heißt, wenn der Vermieter einen Makler hinzuzieht, dann muss er für dessen Arbeit auch aufkommen. Längst überfällig erscheint dieser Schritt, denn die Wohnungsnot in Großstädten wird durch die noch bestehende Regelung schamlos ausgenutzt.
Der status quo in Deutschland. In andern Ländern ist es Usus, dass der Auftraggeber die Kosten für den Makler übernimmt. Was in unseren Nachbarstaaten größtenteils gut geregelt ist, läuft bei uns eher so … mittel. Beispiel: Bei Mietimmobilien ist zwar ein Maklervertrag vorgeschrieben und die maximale Höhe der Provision geregelt (max. zwei Monatskaltmieten). Die Provisionen für den Makler werden hingegen völlig willkürlich zwischen 3 % - 7% festgelegt. Bei Kaufobjekten fehlt jegliche Regelung.
Hier liegt offensichtlich einiges im Argen. „Makler und Vermieter dürfen die Wohnungsnot nicht ausnutzen, um Mietern eine oft vierstellige Gebühr abzupressen“, so die wohnungspolitische Sprecherin der Grünen, Daniela Schneckenburger. In NRW wird nun etwas gegen diesen Missstand getan. Auch in Hamburg arbeitet man derzeit an einer solchen Initiative.
Eine Neuregelung der Maklerarbeit kann man sich auch für die egoFM-Stadt München nur wünschen! Ansonsten werden sich die Wohnungssuchenden wohl künftig Alternativen überlegen, den Makler zu umschiffen. Portale wie Yoom zeigen, dass sowas funktionieren kann – auch ohne Makler.
Bildquelle: Tigion