Ausgleichs- und Überhangmandate

Ausgleichs- und Überhangmandate

Das egoFM Reflexikon

736 Abgeordnete sitzen zur Zeit im Bundestag – viel zu viel, sagen einige… Aber wie kommt es eigentlich überhaupt dazu, dass unser Parlament so groß ist?


598 Sitze – so viele sind laut Bundeswahlgesetz im Bundestag vorgesehen

Dass es in der Geschichte des Parlaments immer mehr waren liegt am deutschen Wahlrecht. Durch die Kombination aus Verhältnis- und Mehrheitswahl können Überhangmandate vergeben werden. Wenn nämlich beispielsweise eine Kandidatin die meisten Erststimmen in einem Wahlkreis erhält, also die Mehrheit der Stimmen, zieht sie als Direktkandidatin in den Bundestag ein. 299 – also planmäßig die Hälfte – Abgeordnete kommen so an ihr Mandat. Die anderen Sitze werden nach dem Stimmenverhältnis der Parteien, den sogenannten Zweitstimmen, aufgeteilt. Aber – und das ist das Problem – es kann passieren, dass eine Partei mehr direkt gewählte Abgeordnete hat, als ihr eigentlich Sitze nach dem Stimmenverhältnis zustehen.
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Ein Beispiel für 

Wären 100 Sitze zu vergeben und eine Partei bekäme 40 Prozent der Zweitstimmen, stünden ihr 40 Sitze im Parlament zu. Gewinnt sie aber gleichzeitig 44 Wahlkreise, bekommt sie 4 Sitze mehr – diese 4 wären Überhangmandate. Dass der Bundestag vor allem in den letzten 10 Jahren so aufgebläht war liegt an der Wahlrechtsreform von 2013. Diese wurde nach einer Einigung zwischen den Regierungsfraktionen CDU/CSU und FDP mit Grünen und SPD in der Opposition vom Bundestag beschlossen. Die Reform wurde nötig, nachdem das Bundesverfassungsgericht die geltende Regelung für verfassungswidrig erklärt hat.

Ab 2013 bekamen schließlich die anderen Parteien sogenannte Ausgleichsmandate

Diese sollen verhindern, dass die Überhangmandate das Wahlergebnis zu stark verfälschen, sie vergrößern allerdings den Bundestag nochmal zusätzlich. Bei der Bundestagswahl 2017 zum Beispiel erhielten CDU/CSU 43 und die SPD drei Überhangmandate, die anderen Parteien insgesamt 65 Ausgleichsmandate. Welche Auswirkungen die jetzt aktuell vorgeschlagene Regelung hätte, hat Max Oehl von Brand New Bundestag im Interview erklärt. Das komplette Gespräch findest du hier.

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