Unsere Pflichten und Rechte gegenüber der Polizei

Unsere Pflichten und Rechte gegenüber der Polizei

Anwältin Sarah Stolle im Interview

"Sie haben das Recht zu schweigen" - das heißt es zumindest in Krimis immer. Aber welche Pflichten haben wir gegenüber der Polizei wirklich und was müssen wir nicht tun?


Kennst du deine Rechte?

Einen Drogen- oder Alkoholtest, die Fahrzeugpapiere herzeigen, den Ausweis immer dabei haben oder der Polizei Zutritt in die eigenen vier Wände gewähren. Wenn es darum geht, welche Pflichten wir gegenüber der Polizei nun wirklich haben und wo wir dann auch wie in Krimis von unserem Recht zu schweigen Gebrauch machen können, ist vielen unklar. Wir versuchen, ein bisschen Licht ins Dunkle zu bringen.

Sarah Stolle im Interview

Sarah Stolle ist Anwältin für Strafrecht mit dem Fokus auf Rechte und Pflichten, die wir gegenüber der Polizei haben. Im Interview mit egoFM Moderator Max erzählt sie, was wir zum Beispiel bei einer Polizeikontrolle im Verkehr machen müssen und was nicht und was eigentlich passiert, wenn die Polizei an der Haustür klingelt.

"Als Beschuldigter hat man von Anfang an das Recht zu schweigen und muss sich auch nicht selbst belasten, was wir unseren Mandanten auch immer empfehlen, weil wer weiß, warum die Polizei jetzt gerade bei einem ist und was sie von einem möchte. Vielleicht erzählt man denen ja plötzlich was ganz anderes, was die Polizei noch gar nicht wusste, was dann verwertet werden kann." - Sarah Stolle

Das komplette Gespräch mit Sarah Stolle kannst du hier hören:
  • Sarah Stolle im Interview
    Das komplette Gespräch zum Anhören


Ein Überblick über deine Rechte und Pflichten:

  • Verkehrskontrolle:
    • Ausweis, Führerschein und Fahrzeugpapiere zeigen ist Pflicht, sonst droht ein Bußgeld
    • Angaben sind nur zu Personalien verpflichtend (Name, Wohnort, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit)
    • Drogen- oder Alkoholtest sind keine Pflicht
  • Zeug*innenvorladung: Pflicht, wenn Auftrag von der Staatsanwaltschaft oder Richter*innen, keine Pflicht, wenn sie nur von der Polizei kommt 
  • Recht zu schweigen: als Beschuldigte*r hast du von Anfang an das Recht zu schweigen, darauf zu beharren und dich erst zu äußern, wenn du dich mit deinem Anwalt oder deiner Anwältin kurzgeschlossen hast
  • Durchsuchung:
    • Polizei braucht Durchsuchungsbeschluss vom Gericht, Zutritt gewähren, sonst drohen Geld- oder Freiheitsstrafe
    • Angaben sind nicht verpflichtend, wichtig ist, kooperativ zu sein
    • Wenn kein Beschluss vorliegt, sagen, dass man nicht einverstanden ist, die Polizei aber trotzdem reinlassen - so verzichtest du später nicht auf deine Rechte
  • Handy PIN: Keine Pflicht, die PIN rauszugeben

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