Die Seenotrettung

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Das egoFM Reflexikon

Woher kommt der Begriff der Seenotrettung überhaupt? Und warum sind alle dort aktiv – aber immer nur private Organisationen?


Unverzügliche Hilfeleistung auf See

Vor über 100 Jahren, genauer im Jahr 1910, wurden zum ersten Mal internationale Regeln zur Rettung von in Seenot geratenen Menschen festgeschrieben. Darin heißt es:

"Jeder Kapitän ist verpflichtet, allen Personen, selbst feindlichen, die auf See in Lebensgefahr angetroffen werden, Beistand zu leisten, soweit er dazu ohne ernste Gefahr für sein Schiff und für dessen Besatzung und Reisende imstande ist."

Nach internationalem Seerecht gilt das so quasi immer noch. Innerhalb seiner oder ihrer Möglichkeiten ist jede*r verpflichtet, unabhängig von Nationalität, Status und Umständen, in welchen sich die Hilfesuchenden befinden, bei Seenot unverzüglich Hilfe zu leisten.
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Die Meere sind in Seenotrettungszonen unterteilt.

Wenn Menschen in der Zone eines Staates gerettet werden, muss dieser Staat die weitere Rettungsaktion weiter koordinieren und auch für die sichere Ausschiffung der Geretteten sorgen. Nach einer Rettung müssen Geflüchtete in einen sicheren Hafen gebracht werden. Diese allgemeinen Regeln gelten nicht nur im Mittelmeer, sondern genauso auch auf anderen Fluchtrouten wie dem Golf von Aden, über den sich viele Menschen aus Somalia und Äthiopien nach Jemen aufmachen. Oder dem Karibischen Meer – diesen Weg nehmen Menschen aus Venezuela, um beispielsweise nach Trinidad und Tobago oder auf andere Inseln zu kommen.

Auf der Mittelmeerroute sind es vor allem zivile Organisationen, die sich um die Rettung kümmern. 

Einerseits sind die letzten staatlichen Operationen ausgelaufen oder beschränken sich auf Luftüberwachung. Andererseits übernimmt Frontex, die europäische Agentur für Grenz- und Küstenwache, keine Seenotrettung. In ihrem Mandat sind – schlicht und einfach – keine Such- oder Rettungsaktionen vorgesehen.

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